Seit jenem fernen 18. Jahrhundert hat sich einiges verändert. Im vergangenen Jahrhundert wurde die Dauer des Monopols stets verlängert. In den Vereinigten Staaten nennt man dies «Mickey-Mouse-Gesetzgebung», weil jedes Mal kurz bevor die Maus gemeinfrei wird, die Dauer des ausschließlichen Nutzungsrechts durch eine geeignete Reform ausgeweitet wird. Wenn das so weitergeht, gilt das Monopol bis in alle Ewigkeit. Zwar gibt es lokale Unterschiede in der Welt, aber die Grundlaufzeit des ausschließlichen Nutzungsrechtes beträgt derzeit meist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Heute wird das Verbot der Vervielfältigung von Werken eingefordert, als sei es ein Naturrecht der Industrie, insbesondere der Musikindustrie, statt einer industriellen Verordnung, die ursprünglich auf das Gemeinwohl abzielte. Darüber hinaus werden ständig härtere Strafen und mehr Kontrollen gefordert.
Im Gegensatz zu früher brauchen wir heute keine industrielle Infrastruktur mehr, um Texte zu kopieren oder Musik und Multimediaformate zu produzieren, zu bearbeiten und zu verteilen. Früher hat die Gesellschaft ein Recht abgetreten, das sie kaum ausüben konnte, heute kann sie es ausüben, und sie hat offenbar beschlossen, sich dieses Recht zurückzuerobern. Jeden Tag laden mehr Menschen Musik oder Multimedia-Dateien vom Internet herunter, trotz der wachsenden Bedrohungsszenarien, die in den Medien aufgebaut werden.
Ist es wirklich sinnvoll, normgebende Institutionen zu stärken, die sich in einem so gänzlich anderen Kontext entwickelt haben? Und kann das Weitergeben und Kopieren von Dateien tatsächlich kontrolliert werden?